Gesetze › HalblSchV › Abschnitt 1 Allgemeines § 1 HalblSchV Anwendungsbereich Für die Anmeldung einer Topografie gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Halbleiterschutzgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung. Halbleiterschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Form der Einreichung