Die Anmeldung der Topografie ist beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich einzureichen.
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Die Anmeldung zur Eintragung des Schutzes der Topografie muss unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
Halbleiterschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle