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§ 4 HBauStatG

Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind

  1. 1.

    Bauscheinnummer, Aktenzeichen;

  2. 2.

    Anschrift des Baugrundstücks;

  3. 3.

    Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4;

  4. 4.

    Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen;

  5. 5.

    bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.

Hochbaustatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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