AdvoCite

§ 10 HBPolVDAufstV

Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren

Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:

  1. 1.

    den Ablauf des Auswahlverfahrens,

  2. 2.

    die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,

  3. 3.

    die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,

  4. 4.

    die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie

  5. 5.

    die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved