Gesetze › HBPolVDAufstV › Abschnitt 2 Auswahlverfahren § 9 HBPolVDAufstV Bestandteile des Auswahlverfahrens Das Auswahlverfahren besteht aus1.einem schriftlichen Teil und2.einem mündlichen Teil. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Auswahlkommission § 10 Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren