Gesetze › HBPolVDAufstV › Abschnitt 4 Abschlussprüfung § 27 HBPolVDAufstV Zeitpunkt der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung findet in der zweiten Woche des Repetitoriums statt. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 26 Zulassung zur Abschlussprüfung § 28 Zweck und Gegenstand der Abschlussprüfung