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§ 3 HdlDlStatG
Erhebungseinheiten, Erhebungsbereiche
Erhebungseinheiten sind rechtliche Einheiten, sofern es sich um Marktproduzenten handelt.
Die Erhebungen erstrecken sich auf Erhebungseinheiten der folgenden Wirtschaftszweige:
- 1.
für konjunkturstatistische Erhebungen:
- a)
Abschnitt G − Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
- aa)
Abteilung 45, mit mindestens 11 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 250 tätigen Personen,
- bb)
Abteilung 46, mit mindestens 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 tätigen Personen,
- cc)
Abteilung 47, mit mindestens 450 000 Euro Jahresumsatz,
- aa)
- b)
Abschnitt H − Verkehr und Lagerei mit mindestens 15 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 250 tätigen Personen,
- c)
Abschnitt I − Gastgewerbe mit mindestens 165 000 Euro Jahresumsatz,
- d)
Abschnitt J − Information und Kommunikation mit mindestens 15 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 250 tätigen Personen,
- e)
Abschnitt L − Grundstücks- und Wohnungswesen mit mindestens 15 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 250 tätigen Personen,
- f)
Abschnitt M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit Ausnahme der Gruppe 70.1 – Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben – und der Abteilungen 72 – Forschung und Entwicklung und 75 – Veterinärwesen mit mindestens 15 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 250 tätigen Personen sowie
- g)
Abschnitt N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit mindestens 15 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 250 tätigen Personen;
- a)
- 2.
für strukturstatistische Erhebungen:
- a)
Abschnitt G – Handel,
- b)
Abschnitt H – Verkehr und Lagerei,
- c)
Abschnitt I – Gastgewerbe,
- d)
Abschnitt J – Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten,
- e)
Abschnitt K – Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur,
- f)
Abschnitt L, Gruppe 66.2 – Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten,
- g)
Abschnitt M – Grundstücks- und Wohnungswesen,
- h)
Abschnitt N – Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen,
- i)
Abschnitt O – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen,
- j)
Abschnitt Q – Erziehung und Unterricht,
- k)
Abschnitt R – Gesundheits- und Sozialwesen mit Ausnahme der Gruppe 86.2 – Arzt- und Zahnarztpraxen – und der Unterklasse 86.93.0 – Erbringung von Dienstleistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, klinischen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, ohne ärztliche Therapien,
- l)
Abschnitt S – Kunst, Sport und Erholung,
- m)
Abschnitt T, Abteilung 95 – Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern, sowie
- n)
Abschnitt T, Abteilung 96 – Erbringung von überwiegend persönlichen Dienstleistungen.
- a)