Gesetze › HeimMindBauV › Erster Teil Gemeinsame Vorschriften § 12 HeimMindBauV Heizung Durch geeignete Heizanlagen ist für alle Räume, Treppenräume, Flure und sanitäre Anlagen eine den Bedürfnissen der Heimbewohner angepaßte Temperatur sicherzustellen. Heimmindestbauverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Wirtschaftsräume § 13 Gebäudezugänge