Gesetze › HeimMindBauV › Erster Teil Gemeinsame Vorschriften § 5 HeimMindBauV Fußböden Fußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein. Heimmindestbauverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Aufzüge § 6 Beleuchtung