Gesetze › HeimMitwirkungsV › Erster Teil Heimbeirat und Heimfürsprecher› Vierter Abschnitt Stellung der Heimbeiratsmitglieder § 22 HeimMitwirkungsV Ehrenamtliche Tätigkeit Die Mitglieder des Heimbeirates führen ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus. Heimmitwirkungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 21 Kosten und Sachaufwand des Heimbeirates § 23 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot