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Schlußformel HeimsicherungsV

Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit

Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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