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HeimsicherungsV
Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriff des Trägers
- § 3Verpflichtung anderer Personen
- § 4Zwingende Vorschriften
Zweiter Teil Pflichten des Trägers
- § 5Anzeige- und Informationspflicht
- § 6Verwendungszweck
- § 7Beschränkungen
- § 8Getrennte Verwaltung
- § 9Leistungen zum Betrieb
- § 10Verrechnung, Rückzahlung
- § 11Sicherheitsleistungen
- § 12Formen der Sicherheit
- § 13Versicherungspflicht
- § 14Auskunftspflicht
- § 15Rechnungslegung
Dritter Teil Prüfung der Einhaltung der Pflichten
Vierter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften