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HeizkostenV
Verordnung über Heizkostenabrechnung
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
- § 3Anwendung auf das Wohnungseigentum
- § 4Pflicht zur Verbrauchserfassung
- § 5Ausstattung zur Verbrauchserfassung
- § 6Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
- § 6aAbrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
- § 6bZulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
- § 7Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
- § 8Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
- § 9Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
- § 9aKostenverteilung in Sonderfällen
- § 9bKostenaufteilung bei Nutzerwechsel
- § 10Überschreitung der Höchstsätze
- § 11Ausnahmen
- § 12Kürzungsrecht, Übergangsregelung
- § 13(Berlin-Klausel)
- § 14(Inkrafttreten)
- Anhang EVAuszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1007) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -