Gesetze › HeizkostenV § 10 HeizkostenV Überschreitung der Höchstsätze Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert vorsehen, bleiben unberührt. Verordnung über Heizkostenabrechnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel § 11 Ausnahmen