§ 6 HeizkZG
Entsprechend anzuwendende Vorschriften
Die Vorschriften des Ersten und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend, soweit dieses Gesetz keine abweichende Regelung trifft.
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle