AdvoCite

§ 1 HGrG

Gesetzgebungsauftrag

Die Vorschriften dieses Teils enthalten Grundsätze für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Bund und Länder sind verpflichtet, ihr Haushaltsrecht nach diesen Grundsätzen zu regeln.

Haushaltsgrundsätzegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved