Gesetze › HGrG › Teil I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder› Abschnitt IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung § 41 HGrG Abschlußbericht Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern. Haushaltsgrundsätzegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 40 Haushaltsabschluß § 42 Aufgaben des Rechnungshofes