§ 33 HkRNDV
Löschung von Regionalnachweisen
Für die Löschung von Regionalnachweisen sind die Vorschriften des § 32 über die Löschung von Herkunftsnachweisen entsprechend anzuwenden.
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle