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HkRNDV
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Registerführung
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Kommunikation mit der Registerverwaltung
- § 4Korrektur von Fehlern
- § 5Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise
- § 6Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister
- § 7Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister
- § 8Registrierung von Dienstleistern und Beauftragung und Bevollmächtigung von Dienstleistern durch den Kontoinhaber
- § 9Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer
- § 10Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
- § 11Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze
Abschnitt 2 Ausstellung und Inhalte von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen
Unterabschnitt 1 Ausstellung von Herkunftsnachweisen
- § 12Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen
- § 13Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken und aus Laufwasserkraftwerken mit Pumpbetrieb ohne Speicherung
- § 14Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken
- § 15Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung
- § 16Inhalte des Herkunftsnachweises
- § 17Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen
Unterabschnitt 2 Ausstellung von Regionalnachweisen
- § 18Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen
- § 19Inhalte des Regionalnachweises
- § 20Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen
Unterabschnitt 3 Registrierung und Löschung von Anlagen
- § 21Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
- § 22Einsatz von Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation bei der Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
- § 23Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister
- § 24Änderung von Anlagendaten
- § 25Registrierung von Gesamtanlagen
- § 26Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung
- § 27Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers
Abschnitt 3 Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
- § 28Übertragung von Herkunftsnachweisen
- § 29Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen
- § 30Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- § 30aGekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen
- § 31Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung
- § 32Löschung von Herkunftsnachweisen
- § 33Löschung von Regionalnachweisen
- § 34Verfall von Herkunftsnachweisen
- § 35Verfall von Regionalnachweisen
Abschnitt 4 Anerkennung und Import von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
- § 36Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
- § 37Import anerkannter Herkunftsnachweise
Abschnitt 5 Pflichten von Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen
- § 38Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
- § 39Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters
- § 40Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber
- § 41Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber
- § 42Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen
- § 42aBegutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten hocheffizienten KWK-Anlagen
- § 43Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
- § 44Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber
Abschnitt 6 Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und Löschung von Daten
- § 45Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
- § 46Datenübermittlung
- § 47Löschung von Daten
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8 Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern
- § 49Sperrung und Entsperrung des Kontos
- § 50Schließung des Kontos
- § 51Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss
Abschnitt 9 Nutzungsbedingungen