Die Registerverwaltung erklärt Regionalnachweise für verfallen, wenn sie nicht spätestens 24 Kalendermonate nach dem Ende des Erzeugungszeitraums entwertet worden sind. Eine Verwendung der verfallenen Regionalnachweise ist untersagt.
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle