Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 31 des Abfallgesetzes und § 73 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch im Land Berlin.
Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle