§ 16 HochbauBAusbV
Prüfungsbereiche
Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Herstellen von Baukörpern“,
- 2.
„Durchführen von Hochbauarbeiten“ und
- 3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Hochbauberufeausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle