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HochbauBAusbV
Hochbauberufeausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Dauer der Berufsausbildungen
- § 3Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- § 4Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 5Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 6Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 7Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 8Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild
- § 9Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 10Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin
Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung
Unterabschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 14Zeitpunkt
- § 15Inhalt
- § 16Prüfungsbereiche
- § 17Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
- § 18Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten“
- § 19Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 21Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin
Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 22Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 23Inhalt des Teiles 1
- § 24Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 25Inhalt des Teiles 2
- § 26Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 27Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“
- § 28Prüfungsbereich „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“
- § 29Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
- § 30Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 31Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 32Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- § 33Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 34Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin
Abschnitt 4 Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 35Aufteilung in zwei Teile
- § 36Inhalt des Teiles 1
- § 37Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 38Inhalt des Teiles 2
- § 39Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 40Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton“
- § 41Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten“
- § 42Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
- § 43Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 44Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 45Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- § 46Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 47Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Abschnitt 5 Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 48Aufteilung in zwei Teile
- § 49Inhalt des Teiles 1
- § 50Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 51Inhalt des Teiles 2
- § 52Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 53Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“
- § 54Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“
- § 55Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“
- § 56Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 57Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 58Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- § 59Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 60Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Abschnitt 6 Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
- § 61Aufteilung in zwei Teile
- § 62Inhalt des Teiles 1
- § 63Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 64Inhalt des Teiles 2
- § 65Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 66Prüfungsbereich „Rückbauen von Bauwerken“
- § 67Prüfungsbereich „Durchführen von Abbrucharbeiten“
- § 68Prüfungsbereich „Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“
- § 69Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 70Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 71Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- § 72Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 73Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- § 74Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten sowie zum Maurer und zur Maurerin
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten sowie zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Anlage 4(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten sowie zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik