§ 65 HochbauBAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Rückbauen von Bauwerken“,
- 2.
„Durchführen von Abbrucharbeiten“,
- 3.
„Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Hochbauberufeausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle