Gesetze › HolzBauSchAusbV § 13 HolzBauSchAusbV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft. Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Fortsetzung der Berufsausbildung Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe