Gesetze › HolzbhAusbV § 3 HolzbhAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 4 Ausbildungsberufsbild