§ 12 HolzmechAusbV
Prüfungsbereiche
In der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils,
- 2.
- 3.
Maschinen- und Anlagentechnik sowie
- 4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Holzmechanikerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle