§ 2 HolzSpielzMAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle