Gesetze › HolzSpielzMAusbV § 3 HolzSpielzMAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 4 Ausbildungsberufsbild