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§ 30 HopfV

Muster und Formulare

Für alle Anträge und Meldungen kann die Bundesanstalt schriftliche oder elektronische Muster bekannt geben oder schriftliche oder elektronische Formulare bereithalten. Sofern die Bundesanstalt Muster bekannt gibt oder Formulare bereithält, sind diese zu verwenden.

Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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