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HopfV
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
Abschnitt 1 Zertifizierung
Abschnitt 2 Förderfähige Flächen und Betriebsfonds
Abschnitt 3 Operationelle Programme
- § 5Beantragung eines operationellen Programms
- § 6Genehmigung eines operationellen Programms
- § 7Durchführungszeitraum der operationellen Programme
- § 8Änderung eines operationellen Programms
Abschnitt 4 Gewährung der Beihilfe
- § 9Beihilfeantrag
- § 10Gewährung und Zahlung einer Beihilfe
- § 11Anforderungen an die förderfähigen Hopfenflächen
- § 12Einstellung eines operationellen Programms
- § 13Zweckbindungsfrist
- § 14Rechtswidrige Beihilfe
Abschnitt 5 Pflichten
Abschnitt 6 Kontrollen
- § 18Verwaltungskontrollen
- § 19Vor-Ort-Kontrollen
- § 20Berichte über Vor-Ort-Kontrollen
- § 21Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung
- § 22Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung
Abschnitt 7 Verwaltungssanktionen
- § 23Verwaltungssanktionen bei Wegfall der Beihilfevoraussetzungen
- § 24Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht
- § 25Verwaltungssanktionen bei hinreichendem Verdacht von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 26Verwaltungssanktionen bei Verhinderung von Vor-Ort-Kontrollen und bei Verstoß gegen sonstige Pflichten
- § 27Kürzung bei verspäteter Antragstellung
- § 28Aufrechnung
- § 29Ausnahmen bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen