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HwREintrV
Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
- Eingangsformel
- § 1Gegenstand
- § 2Abschlussprüfungen an Hochschulen und an solchen Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem tertiären Bereich zugeordnet sind
- § 3Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen
- § 4Antrag
- § 5Übergangsregelung
- § 6Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel