Gesetze › HwREintrV § 4 HwREintrV Antrag Die Eintragung in die Handwerksrolle ist bei der Handwerkskammer zu beantragen. Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen § 5 Übergangsregelung