Art. 3 IAEOBen/IAEOHiLÜbkG
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle