Die Vollversammlung bestellt den Hauptgeschäftsführer.
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Präsident (Präses) und Hauptgeschäftsführer vertreten nach näherer Bestimmung der Satzung die Industrie- und Handelskammer rechtsgeschäftlich und gerichtlich.
Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle