§ 8 IMLebensmFPrV
Gliederung des Prüfungsteils
Der Prüfungsteil besteht aus
- 1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und
- 2.
einem Fachgespräch nach § 12.
Industriemeister-Lebensmittel-Fortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle