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Anlage 4 IndElAusbV

(zu § 15) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 938 — 949)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesFachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind
123
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)a)technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysierenb)Prozesszusammenhänge schnittstellenübergreifend beachten und deren Wechselwirkung an Automatisierungssystemen berücksichtigenc)bei der Entwicklung von Automatisierungslösungen mitwirkend)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählene)technische Schnittstellen klärenf)Komponenten nach Vorgaben auswähleng)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontierenb)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließenc)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnend)Sensoren und Aktoren montierene)Steuerungen installierenf)Einrichtungen der Energieversorgung und -verteilung bereitstelleng)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmenh)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen verlegen und montiereni)elektrische Antriebe montieren, ausrichten, kuppeln und anschließenj)Baugruppen der Regelungstechnik montieren und justieren
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)a)Steuerungsprogramme erstellenb)Automatisierungsgeräte programmierenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme konfigurieren und parametrierend)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Baugruppen der Steuerungstechnik konfigurieren und parametrierene)komplexe Steuerungen anpassenf)Anwendersoftware zur Maschinen- oder Prozesssteuerung konfigurieren und parametriereng)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen konfigurieren
h)Netzwerkbetriebssysteme und Netzwerke konfigurieren und parametriereni)Komponenten der Informationstechnik und Automatisierungstechnik konfigurieren und parametrierenj)Anwendungsprogramme für Leitsysteme und Datennetze konfigurieren und parametrieren
16Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)a)Leitsysteme, Visualisierungssysteme und Datennetze von Maschinen- oder Prozesssteuerungen in Betrieb nehmen und anpassenb)Komponenten der Automatisierungstechnik justieren und prüfenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme in Betrieb nehmend)Test- und Diagnosesoftware einsetzen, Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführene)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betriebs- und anlagenspezifischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen und prüfenf)Inbetriebnahmeprotokolle erstellen und Anlagen übergeben
17Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)a)Prozessgrößen erfassen und auswertenb)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Komponenten und Antriebe instand haltenc)systematisch-methodische Fehlersuche an komplexen Automatisierungssystemen durchführen, Fehler beseitigend)Versionswechsel von Software durchführene)Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzenf)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben, Vorschriften und Prozessabläufe warten und instand setzeng)Steuerungen und Regelungen optimierenh)automatisierte Anlagen und Systeme unter Berücksichtigung der Produktqualität und des Herstellverfahrens einrichten und überwacheni)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 15 Absatz 1 Nummer 18)a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
f)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentiereng)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, insbesondere Qualitätssicherungssysteme anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenh)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstelleni)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternj)Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizierenk)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenl)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenm)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Teil B: Zeitliche Gliederung

Abschnitt 1

Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 15 Absatz 1 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 15 Absatz 1 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 15 Absatz 1 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 15 Absatz 1 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenwährend der gesamten Ausbildung
5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 15 Absatz 1 Nummer 5)a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)Vorschriften zum Datenschutz anwendene)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)digitale Lernmedien nutzenh)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
Abschnitt 2
1. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 1
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen3 bis 5
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)a)Messverfahren und Messgeräte auswählenb)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren
Zeitrahmen 2
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)Leitungen installieren2 bis 4
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 15 Absatz 1 Nummer 10)c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)e)technische Schnittstellen klärenf)Komponenten nach Vorgaben auswähleng)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)b)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
Zeitrahmen 3
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)Steuerschaltungen analysierene)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)systematische Fehlersuche durchführen2 bis 4
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)g)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)c)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnene)Steuerungen installieren
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)a)Steuerungsprogramme erstellen
Zeitrahmen 4
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 11)a)Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)IT-Systeme in Netzwerke einbindend)Tools und Testprogramme einsetzen1 bis 3
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)g)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
Zeitrahmen 5
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 15 Absatz 1 Nummer 10)a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)Isolationswiderstände messen und beurteilene)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen1 bis 3
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)f)Einrichtungen der Energieversorgung und -verteilung bereitstellen
Zeitrahmen 6
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)e)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)c)Störungsmeldungen aufnehmen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)a)technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysieren3 bis 5
16Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)b)Komponenten der Automatisierungstechnik justieren und prüfenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme in Betrieb nehmend)Test- und Diagnosesoftware einsetzen, Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen
17Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)e)Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr
Zeitrahmen 7
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)h)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 11)d)Tools und Testprogramme einsetzen
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten2 bis 4
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)c)bei der Entwicklung von Automatisierungslösungen mitwirkend)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)d)Sensoren und Aktoren montieren
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)a)Steuerungsprogramme erstellenb)Automatisierungsgeräte programmierenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme konfigurieren und parametrierend)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Baugruppen der Steuerungstechnik konfigurieren und parametrieren
Zeitrahmen 8
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)h)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)d)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)i)elektrische Antriebe montieren, ausrichten, kuppeln und anschließen2 bis 4
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)f)Anwendersoftware zur Maschinen- oder Prozesssteuerung konfigurieren und parametrieren
17Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)b)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Komponenten und Antriebe instand halten
3. und 4. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 9
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)c)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)Konflikte im Team lösen
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigene)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleicheni)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenj)interne und externe Leistungserbringung vergleichen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
13Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)a)technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysierenb)Prozesszusammenhänge schnittstellenübergreifend beachten und deren Wechselwirkung an Automatisierungssystemen berücksichtigen3 bis 5
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)h)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen verlegen und montierenj)Baugruppen der Regelungstechnik montieren und justieren
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)e)komplexe Steuerungen anpasseng)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen konfigurierenh)Netzwerkbetriebssysteme und Netzwerke konfigurieren und parametriereni)Komponenten der Informationstechnik und Automatisierungstechnik konfigurieren und parametrierenj)Anwendungsprogramme für Leitsysteme und Datennetze konfigurieren und parametrieren
16Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)a)Leitsysteme, Visualisierungssysteme und Datennetze von Maschinen- oder Prozesssteuerungen in Betrieb nehmen und anpassenb)Komponenten der Automatisierungstechnik justieren und prüfenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme in Betrieb nehmene)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betriebs- und anlagenspezifischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen und prüfenf)Inbetriebnahmeprotokolle erstellen und Anlagen übergeben
Zeitrahmen 10
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)j)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)k)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisene)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)technische Unterstützung leisteng)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
16Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)d)Test- und Diagnosesoftware einsetzen, Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen2 bis 4
17Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)a)Prozessgrößen erfassen und auswertenc)systematisch-methodische Fehlersuche an komplexen Automatisierungssystemen durchführen, Fehler beseitigend)Versionswechsel der Software durchführenf)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben, Vorschriften und Prozessabläufe warten und instand setzeng)Steuerungen und Regelungen optimierenh)automatisierte Anlagen und Systeme unter Berücksichtigung der Produktqualität und des Herstellverfahrens einrichten und überwacheni)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
Zeitrahmen 11
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 15 Absatz 1 Nummer 18)a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenf)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentiereng)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, insbesondere Qualitätssicherungssysteme anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenh)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstelleni)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternj)Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren10 bis 12
k)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenl)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenm)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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