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IndElAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsplan
- § 5(weggefallen)
- § 6Abschlussprüfung
Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- § 7Ausbildungsberufsbild
- § 8Ausbildungsrahmenplan
- § 9Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 10Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
- § 11Ausbildungsberufsbild
- § 12Ausbildungsrahmenplan
- § 13Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 14Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
- § 15Ausbildungsberufsbild
- § 16Ausbildungsrahmenplan
- § 17Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 18Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
- § 19Ausbildungsberufsbild
- § 20Ausbildungsrahmenplan
- § 21Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 22Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
- § 23Ausbildungsberufsbild
- § 24Ausbildungsrahmenplan
- § 25Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 26Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen
Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- § 28Zusatzqualifikationen
- § 29Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- § 30Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- § 31Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
- § 32Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
- § 33Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
- § 34Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
- § 35Bestandsschutz
- § 36Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
- § 37Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Anlage 1(zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
- Anlage 2(zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Anlage 3(zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik
- Anlage 4(zu § 15) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik
- Anlage 5(zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme
- Anlage 6(zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
- Anlage 7(zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen