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Anlage 7 IndElAusbV

(zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 972 — 974)

Teil A: Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung

Lfd. Nr.Teil der ZusatzqualifikationZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen
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1Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungena)Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysierenb)Ausgangszustand der Systeme analysieren, insbesondere Dokumentationen auswerten sowie Netztopologien, eingesetzte Software und technische Schnittstellen klären und dokumentierenc)technische Prozesse und Umgebungsbedingungen analysieren und Anforderungen an Netzwerke feststellend)Lösungen unter Berücksichtigung von Spezifikationen, technischen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben planen und ausarbeiten, Netzwerkkomponenten auswählen, technische Unterlagen erstellen und Kosten kalkulierene)die Lösung zur Vernetzung und zu Änderungen am System mit dem Kunden abstimmen8
2Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemena)Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren, anpassen und konfigurieren und Vorgaben für eine sichere Konfiguration beachtenb)Datenaustausch zwischen IT-Systemen und Automatisierungssystemen beachtenc)Zugangsberechtigungen einrichtend)Sicherheitssysteme, insbesondere Firewall-, Verschlüsselungs-, und Datensicherungssysteme, berücksichtigene)Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen und übergeben und Änderungen dokumentieren
3Betreiben von vernetzten Systemena)Fehlermeldungen aufnehmen, Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Datendurchsatz und Fehlerrate bewerten und Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung von vernetzten Systemen einleitenb)Anlagenstörungen analysieren, Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen und Instandsetzungsmaßnahmen einleitenc)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und Optimierungen vorschlagend)Instandhaltungsprotokolle auswerten und Schwachstellen analysieren und erfassen

Teil B: Zusatzqualifikation Programmierung

Lfd. Nr.Teil der ZusatzqualifikationZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen
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1Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungena)Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktionen analysierenb)Prozesse, Schnittstellen und Umgebungsbedingungen sowie Ausgangszustand der Systeme analysieren, Anforderungen an Softwaremodule feststellen und dokumentierenc)Änderungen der Systeme und Softwarelösungen unter Anwendung von Design-Methoden planen und abstimmen8
2Anpassen von Softwaremodulena)Softwaremodule anpassen und dokumentierenb)angepasste Softwaremodule in Systeme integrieren
3Testen von Softwaremodulen im Systema)Testplan entsprechend dem betrieblichen Test- und Freigabeverfahren entwerfen, insbesondere Abläufe sowie Norm- und Grenzwerte von Betriebsparametern festlegen, und Testdaten generierenb)technische Umgebungsbedingungen simulierenc)Softwaremodule testend)Systemtests durchführen und Komponenten im System mit den Betriebsparametern unter Umgebungsbedingungen testene)Störungen analysieren und systematische Fehlersuche in Systemen durchführenf)Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe dokumentiereng)Änderungsdokumentation erstellen

Teil C: Zusatzqualifikation IT-Sicherheit

Lfd. Nr.Teil der ZusatzqualifikationZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen
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1Entwickeln von Sicherheitsmaßnahmena)Sicherheitsanforderungen und Funktionalitäten von industriellen Kommunikationssystemen und Steuerungen analysierenb)Schutzbedarf bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität bewertenc)Gefährdungen und Risiken beurteilend)Sicherheitsmaßnahmen erarbeiten und abstimmen
2Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmena)technische Sicherheitsmaßnahmen in Systeme integrierenb)IT-Nutzer und IT-Nutzerinnen über Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben informierenc)Dokumentation entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben erstellen8
3Überwachen der Sicherheitsmaßnahmena)Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfenb)Werkzeuge zur Systemüberwachung einsetzenc)Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswertend)sicherheitsrelevante Zwischenfälle melden

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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