Gesetze › IndMetAusbV › Teil 1 Gemeinsame Vorschriften § 2 IndMetAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung