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IndMetAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsplan
- § 5(weggefallen)
- § 6Abschlussprüfung
Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin
- § 7Ausbildungsberufsbild
- § 8Ausbildungsrahmenplan
- § 9Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 10Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin
- § 11Ausbildungsberufsbild
- § 12Ausbildungsrahmenplan
- § 13Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 14Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
- § 15Ausbildungsberufsbild
- § 16Ausbildungsrahmenplan
- § 17Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 18Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin
- § 19Ausbildungsberufsbild
- § 20Ausbildungsrahmenplan
- § 21Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 22Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
- § 23Ausbildungsberufsbild
- § 24Ausbildungsrahmenplan
- § 25Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 26Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen
Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- § 28Zusatzqualifikationen
- § 29Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- § 30Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- § 31Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Systemintegration
- § 32Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Prozessintegration
- § 33Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
- § 34Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
- § 35Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
- § 36Bestandsschutz
- § 37Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
- § 38Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Anlage 1(zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
- Anlage 2(zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker/zur Anlagenmechanikerin
- Anlage 3(zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriemechaniker/zur Industriemechanikerin
- Anlage 4(zu § 16) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin
- Anlage 5(zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin
- Anlage 6(zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zerspanungsmechaniker/zur Zerspanungsmechanikerin
- Anlage 7(zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen