AdvoCite

§ 38 IndMetAusbV

Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved