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Anlage 2 IndMetAusbV
(zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker/zur Anlagenmechanikerin
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 992 – 1002)
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen
| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind |
| 1 | 2 | 3 |
| 14 | Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | a)Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne, lesen und anwendenb)isometrische Skizzen von Rohrformstücken anfertigenc)Rohrleitungsverläufe aufnehmen und isometrisch skizzierend)technische Sachverhalte im Hinblick auf die Auftragsabwicklung berufsübergreifend abstimmene)Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponierenf)Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstelleng)Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzenh)Sicherungsmaßnahmen auf Baustellen oder Montageplätzen durchführen |
| 15 | Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | a)Werkstoffe und Werkstoffkombinationen nach ihrem Verwendungszweck auswählen und einsetzenb)Rohre, Bleche und Profile thermisch und mechanisch trennenc)Rohre, Bleche und Profile kalt und warm umformend)Armaturen auswählen und einbauene)Schablonen und Abwicklungen konstruieren, anreißen und herstellenf)Rohr-, Flansch- und Schlauchverbindungen herstelleng)lösbare und unlösbare Rohrverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur herstellenh)Schutz von Anlagenteilen gegen äußere Einflüsse und Dämmmaßnahmen sicherstelleni)Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißenj)Rohrformstücke oder Anlagen- und Behälterteile unter Beachtung der schweißtechnischen Rahmenbedingungen heften und schweißenk)Rohrsysteme oder Behälter nach Unterlagen herstellenl)Bauteile und Baugruppen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen fügenm)Schweißnähte thermisch vor- und nachbehandelnn)Rohre, Bleche, Profile warmrichteno)werkstoff- und bauteilbezogene Wärmebehandlung ausführenp)Anlagenteile montieren und demontieren |
| 16 | Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | a)Anlagen oder Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzenb)Vorbereitungsmaßnahmen zur Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführenc)Bauteile auf Verschleiß und Beschädigungen sichtprüfend)Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb setzene)Anlagen oder Anlagenteile wartenf)Anlagen oder Anlagenteile instand setzeng)Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren |
| 17 | Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | a)Bauteile und Einrichtungen unter Beachtung technischer Unterlagen und technischer Rahmenbedingungen prüfen oder in Betrieb nehmenb)Regelungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfenc)Sichtprüfverfahren, insbesondere Farbeindring- oder Magnetpulverprüfung, an Schweißnähten durchführend)Behälter, Rohrsysteme oder Anlagenteile durch Druckprobe auf Dichtheit prüfene)Prüfprotokolle erstellen |
| 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet (§ 7 Absatz 1 Nummer 18) | a)Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechenb)Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachtenc)Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellend)Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführenf)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereng)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentierenh)Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentiereni)technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellenj)Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragenk)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassenl)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten |
Teil B: Zeitliche Gliederung
Abschnitt I:
| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Absatz 1 Nummer 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 7 Absatz 1 Nummer 2) | a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben | |
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Absatz 1 Nummer 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | |
| 4 | Umweltschutz (§ 7 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | während der gesamten Ausbildung |
| 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 7 Absatz 1 Nummer 5) | a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)Vorschriften zum Datenschutz anwendene)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)digitale Lernmedien nutzenh)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten |
Abschnitt II:
| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| Zeitrahmen 1 | 1. Ausbildungsjahr | ||
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | a)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen | |
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichtenb)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstelleng)im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragenh)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzeni)unterschiedliche Lerntechniken anwendenj)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellenk)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | |
| 8 | Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | a)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhabenb)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen | 4 bis 6 |
| 9 | Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellenb)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannenc)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellend)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen | |
| 15 | Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | a)Werkstoffe und Werkstoffkombinationen nach ihrem Verwendungszweck auswählen und einsetzen | |
| Zeitrahmen 2 | |||
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | a)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigenc)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigeng)Konflikte im Team lösen | |
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | b)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführenm)Aufgaben im Team planen und durchführen | |
| 9 | Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | e)Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen | 4 bis 6 |
| 12 | Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | a)Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassenb)Transportgut absetzen, lagern und sichern | |
| 14 | Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | e)Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponiereng)Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen | |
| 15 | Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | a)Werkstoffe und Werkstoffkombinationen nach ihrem Verwendungszweck auswählen und einsetzeni)Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen | |
| Zeitrahmen 3 | |||
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | e)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden | |
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | b)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen | |
| 10 | Warten von Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentierenb)mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder die Instandsetzung veranlassenc)Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen | 1 bis 3 |
| 14 | Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | e)Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren | |
| Zeitrahmen 4 | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | ||
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | f)Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren | |
| 9 | Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellenb)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannenc)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen | |
| 14 | Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | a)Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne lesen und berücksichtigenb)isometrische Skizzen von Rohrformstücken anfertigenc)Rohrleitungsverläufe aufnehmen und isometrisch skizziereng)Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen | 2 bis 4 |
| 15 | Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | b)Rohre, Bleche und Profile thermisch und mechanisch trennenc)Rohre, Bleche und Profile kalt und warm umformenf)Rohr-, Flansch- und Schraubverbindungen herstellenh)Schutz von Anlagenteilen gegen äußere Einflüsse und Dämmmaßnahmen sicherstelleni)Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen | |
| 17 | Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | c)Sichtprüfverfahren, insbesondere Farbeindring- oder Magnetpulverprüfung an Schweißnähten, durchführend)Behälter, Rohrsysteme oder Anlagenteile durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen | |
| Zeitrahmen 5 | |||
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden | 2 bis 4 |
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenl)Aufgaben im Team planen und durchführen | |
| 9 | Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | d)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellene)Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen zu Baugruppen fügen | |
| 12 | Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | a)Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassenb)Transportgut absetzen, lagern und sichern | |
| 14 | Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | a)Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne lesen und berücksichtigend)technische Sachverhalte im Hinblick auf die Auftragsabwicklung berufsübergreifend abstimmeng)Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzenh)Sicherungsmaßnahmen auf Baustellen oder Montageplätzen durchführen | |
| 15 | Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | d)Armaturen auswählen und einbauene)Schablonen und Abwicklungen konstruieren, anreißen und herstellenh)Schutz von Anlagenteilen gegen äußere Einflüsse und Dämmmaßnahmen sicherstelleni)Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißenl)Bauteile und Baugruppen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen fügenp)Anlagenteile montieren und demontieren | |
| 17 | Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | d)Behälter, Rohrsysteme oder Anlagenteile durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen | |
| Zeitrahmen 6 | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr, 3. und 4. Ausbildungsjahr | ||
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwendene)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden | 2 bis 4 |
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | j)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen | |
| 8 | Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen | |
| 11 | Steuerungstechnik (§ 7 Absatz 1 Nummer 11) | a)steuerungstechnische Unterlagen auswerten | |
| 16 | Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | a)Anlagen oder Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzenb)Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführenc)Bauteile auf Verschleiß und Beschädigung sichtprüfend)Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmene)Anlagen oder Anlagenteile warteng)Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren | |
| 17 | Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | a)Bauteile und Einrichtungen unter Beachtung technischer Unterlagen und technischer Rahmenbedingungen prüfen oder in Betrieb nehmenb)Regelungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfene)Prüfprotokolle erstellen | |
| Zeitrahmen 7 | |||
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | c)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigend)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden | |
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | f)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleicheng)im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragenh)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzeni)verschiedene Lerntechniken anwendenk)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | |
| 13 | Kundenorientierung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | a)auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleitenb)Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen | |
| 15 | Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | d)Armaturen auswählen und einbauene)Schablonen und Abwicklungen konstruieren, anreißen und herstelleni)Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißenj)Rohrformstücke oder Anlagen- und Behälterteile unter Beachtung schweißtechnischer Rahmenbedingungen heften und schweißenl)Bauteile und Baugruppen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen fügen | 3 bis 4 |
| 16 | Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | a)Anlagen oder Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzenb)Vorbereitungsmaßnahmen zur Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführend)Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmenf)Anlagen- oder Anlagenteile instand setzeng)Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren | |
| 17 | Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | e)Prüfprotokolle erstellen | |
| Zeitrahmen 8 | |||
| 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden | |
| 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | d)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwendene)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewertenj)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellenk)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | |
| 8 | Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | a)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben | |
| 13 | Kundenorientierung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | b)auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleitenc)Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen | |
| 14 | Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | f)Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstelleng)Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen | 4 bis 6 |
| 15 | Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | g)lösbare und unlösbare Rohrverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur herstellenj)Rohrformstücke oder Anlagen- und Behälterteile unter Beachtung schweißtechnischer Rahmenbedingungen heften und schweißenk)Rohrsysteme oder Behälter nach Unterlagen herstellenm)Schweißnähte thermisch vor- und nachbehandelnn)Rohre, Bleche, Profile warmrichteno)werkstoff- und bauteilbezogene Wärmebehandlung ausführen | |
| 17 | Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | d)Behälter, Rohrsysteme oder Anlagen durch Druckprobe auf Dichtheit prüfene)Prüfprotokolle erstellen | |
| Zeitrahmen 9 | |||
| 11 | Steuerungstechnik (§ 7 Absatz 1 Nummer 11) | b)Steuerungstechnik anwenden | 1 bis 2 |
| 14 | Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | f)Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstellen | |
| 16 | Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | d)Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmen | |
| 17 | Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | a)Bauteile oder Einrichtungen unter Beachtung technischer Unterlagen und technische Rahmenbedingungen prüfen oder in Betrieb nehmenb)Regelungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen | |
| Zeitrahmen 10 | |||
| 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungs- systeme im Einsatzgebiet (§ 7 Absatz 1 Nummer 18) | a)Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechenb)Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachtenc)Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellend)Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführenf)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereng)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentierenh)Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentiereni)technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellenj)Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragenk)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassenl)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten | 10 bis 12 |