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§ 2 InsStatG
Erhebungsmerkmale in Insolvenzverfahren
Die Erhebungen erfassen folgende Erhebungsmerkmale:
- 1.
bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
- a)
Datum der Antragstellung,
- b)
Antragsteller,
- c)
Schuldner, die in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Bestätigung eines Restrukturierungsplans in einer Restrukturierungssache erlangt haben;
- a)
- 2.
bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels Masse:
- a)
Art des Verfahrens und des internationalen Bezugs,
- b)
Art des Rechtsträgers oder der Vermögensmasse (Schuldner); bei Unternehmen zusätzlich Rechtsform, Geschäftszweig, Jahr der Gründung, Zahl der betroffenen Arbeitnehmer und die Eintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister,
- c)
Datum der Verfahrenseröffnung,
- d)
Eröffnungsgrund,
- e)
Anordnung oder Ablehnung der Eigenverwaltung,
- f)
voraussichtliche Summe der Forderungen;
- a)
- 3.
bei Annahme eines Schuldenbereinigungsplans, bei Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder bei der Abweisung des Antrags auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse:
- a)
Summe der Forderungen,
- b)
geschätzte Summe der zu erbringenden Leistungen;
- a)
- 4.
bei Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens:
- a)
Art der erfolgten Beendigung des Verfahrens,
- b)
Höhe der befriedigten Absonderungsrechte und die Höhe der nicht befriedigten Absonderungsrechte,
- c)
Höhe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen und Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrags, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil,
- d)
Angaben zur Betriebsfortführung, zum Sanierungserfolg und zur Eigenverwaltung,
- e)
Angaben über die Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt im Rahmen der Gewährung von Insolvenzgeld,
- f)
Datum der Einreichung des Schlussberichts bei Gericht,
- g)
Angaben über Abschlagsverteilungen,
- h)
Datum der Beendigung des Verfahrens;
- a)
- 5.
bei Restschuldbefreiung:
- a)
Ankündigung der Restschuldbefreiung,
- b)
Entscheidung über die Restschuldbefreiung und das Datum der Entscheidung,
- c)
bei Versagung der Restschuldbefreiung das Datum und die Gründe für die Versagung,
- d)
Widerruf der erteilten Restschuldbefreiung und das Datum des Widerrufs,
- e)
Sonstige Beendigung des Verfahrens und das Datum der sonstigen Beendigung,
- f)
Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrages, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil;
- a)
- 6.
bei Kostenfestsetzung:
- a)
festgesetzte Höhe der Gerichtskosten sowie der Vergütungen und Auslagen von Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder und Mitgliedern des Gläubigerausschusses,
- b)
Datum der Festsetzung.
- a)