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§ 3 InsStatG
Hilfsmerkmale in Insolvenzverfahren
Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
- 1.
Datum der Verfahrenshandlungen nach § 2,
- 2.
Name oder Firma und Anschrift oder Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners,
- 3.
bei Unternehmen die Umsatzsteuernummer,
- 4.
Name, Nummer und Aktenzeichen des Amtsgerichts,
- 5.
Name und Anschrift des Insolvenzverwalters, Sachwalters oder des Treuhänders,
- 6.
Name, Rufnummern und E-Mail-Adressen der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
- 7.
bei Schuldnern, die im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, die Art und der Ort des Registers und die Nummer der Eintragung.
Hilfsmerkmale für die Vollzähligkeitsprüfung der nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 zu übermittelnden Angaben sind:
- 1.
Nummer und Name des Amtsgerichts,
- 2.
Name oder Firma des Schuldners,
- 3.
Art der vom Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder abzugebenden Meldung,
- 4.
ursprüngliches Aktenzeichen,
- 5.
Datum des Eröffnungsbeschlusses,
- 6.
Verfahrens-Identifikationsnummer,
- 7.
Kalenderjahr, für das die Meldung erfolgen musste,
- 8.
Name, Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse des Insolvenzverwalters, Sachwalters oder Treuhänders,
- 9.
Name, Rufnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson im Amtsgericht.