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InVorG
Investitionsvorranggesetz
Abschnitt 1 Vorrang für Investitionen
- § 1Grundsatz
- § 2Aussetzung der Verfügungsbeschränkung, investive Maßnahmen
- § 3Besonderer Investitionszweck
Abschnitt 2 Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
Abschnitt 3 Investitionsvorrangbescheid und investiver Vertrag
- § 8Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages
- § 9Bekanntgabe des Investitionsvorrangbescheids
- § 10Vollziehung des Investitionsvorrangbescheids
- § 11Wirkung des Investitionsvorrangbescheids
- § 12Rechtsschutz und Sicherung von Investitionen
Abschnitt 4 Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
Abschnitt 5 Ausgleich für den Berechtigten
- § 16Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
- § 17Wahlrecht des Berechtigten, Auskunftsanspruch
Abschnitt 6 Besondere Verfahren
- § 18Vorhaben in Vorhaben- und Erschließungsplänen
- § 19Öffentliches Bieterverfahren
- § 20Vorhaben auf mehreren Grundstücken
- § 21Investitionsantrag des Anmelders
- § 21aModernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren
- § 21bVereinfachte Rückübertragung
Abschnitt 7 Schlußbestimmungen