Gesetze › IRG › Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland § 7 IRG Militärische Straftaten Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung § 8 Todesstrafe