Gesetze › IRG › Sechster Teil Ausgehende Ersuchen § 72 IRG Bedingungen Bedingungen, die der ausländische Staat an die Rechtshilfe geknüpft hat, sind zu beachten. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens § 73 Grenze der Rechtshilfe