§ 1 ITFG
Errichtung des Sondervermögens
Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle