AdvoCite

§ 2 ITFG

Zweck des Sondervermögens

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:

  1. –

    Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,

  2. –

    Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,

  3. –

    Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,

  4. –

    Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und

  5. –

    Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved